Willkommen beim Standesamt Baden

Vorname(n) eines Kindes

Den (die) Vornamen des ehelich geborenen Kindes bestimmen die Eltern einvernehmlich, beim unehelich geborenen Kind bestimmt die Mutter den (die) Vornamen des Kindes.

Der erste Vorname des Kindes muss dem Geschlecht entsprechen.

Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich oder dem Wohl des Kindes abträglich sind dürfen nicht eingetragen werden.