Sowohl die Ermittlung der Ehefähigkeit (früher Aufgebot) als auch die Eheschließung kann bei jeder Personenstandsbehörde im Bundesgebiet vorgenommen werden.
Sie wollen heiraten? Folgende Dokumente (im Original) werden benötigt:
Nachweis der Auflösung der letzten Ehe (wie z.B. Scheidungsbeschluss bzw. -urteil mit Rechtskraft, Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder - Vaterschaftsanerkenntnis
Nachweis von akademischen Graden, der Standesbezeichnung (Ing.) oderdes Meistertitels (Mst.)
Urkunden die nicht in Österreich ausgestellt wurden, benötigen eine Übersetzung durch einen gerichtlich zertifizierten Dolmetscher und eventuell eine Apostille oder eine diplomatischeBeglaubigung
Bei einer Eheschließung mit Auslandsberührung erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, welche Dokumente noch vorgelegt werden müssen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung etc.)